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Infos für Denkmaleigentümer und solche, die es werden wollen

Was ist ein Kulturdenkmal?

Nach hessischem Denkmalschutzgesetz sind bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, Kulturdenkmale.

 

Ein Gebäude, das als Kulturdenkmal erfasst ist, wird oft auch als Einzeldenkmal bezeichnet. Bei einem Einzeldenkmal bezieht sich die Schutzwürdigkeit nicht nur auf das Äußere und die Konstruktion des Hauses, sondern auch auf das Innere des Hauses, z.B. dessen Raumstrukturen, ggf. vorhandene historische Türen, Treppen, Böden, Wandverkleidungen usw.

 

Denkmalschutz bezieht sich auch auf historische Ortslagen. Diese Ortsteile und Straßenzüge werden als Gesamtanlage bezeichnet und geschützt.

 

Auch Bodendenkmäler unterliegen dem Denkmalschutz.

https://lfd.hessen.de/bau-kunst/inventarisation/was-ist-ein-kulturdenkmal

 

Wie wird ein Gebäude zum Denkmal?

Ob eine Denkmaleigenschaft vorliegt, wird vom Landesamt für Denkmalpflege geprüft. Wird ein Denkmalwert festgestellt, führt dies automatisch zur Aufnahme in das Denkmalverzeichnis - die Denkmaltopographie. Diese wird kontinuierlich fortgeschrieben.

 

Wie finde ich heraus, ob ein Gebäude (im Main-Taunus-Kreis) unter Denkmalschutz steht?

Nachfrage beim Landesamt für Denkmalpflege

Kontakt: Tel. (0611) 6906-0

E-Mail:

 

Nachfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde

Kontakt:

 

Digitales Verzeichnis der Kulturdenkmäler:

https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/

 

Kulturdenkmäler sind auch in den Bänden der „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland Kulturdenkmäler in Hessen“ erfasst.

Die Bände können im Buchhandel erworben werden.

 

https://lfd.hessen.de/service/publikationen/publikationen-bau-kunstdenkmalpflege/denkmaltopographie-bundesrepublik

 

Bitte beachten Sie, dass sich das Denkmalverzeichnis ständig, z.B. durch den Eintrag neuer Objekte in Veränderung befindet. Das digitale Verzeichnis und die gedruckte Bücher können diesen aktuellen Stand nicht abbilden.

Wir empfehlen daher, sich für rechtsverbindliche Auskünfte schriftlich an das Landesamt für Denkmalpflege zu wenden.

 

Darf ich ein Kulturdenkmal verändern?

Veränderungen an einem Kulturdenkmal sind grundsätzlich möglich. Jedoch wird immer im Einzelnen geprüft, welche Auswirkungen diese auf das Erscheinungsbild und die historische Bausubstanz haben und im Hinblick auf den Denkmalwert vertretbar sind.

 

Was muss ich im Umgang mit einem Denkmal beachten?

Maßnahmen zur Instandhaltung und solche, die das Denkmal verändern sind nach Hessischem Denkmalschutzgesetz (HDSch) genehmigungspflichtig.

 

Auch Maßnahmen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, fallen darunter, z.B. der Anstrich der Fassade, die Erneuerung von Fenstern, das Schaffen neuer Fassadenöffnungen, die Dachneueindeckung, Veränderungen am Dachstuhl, die Errichtung von Gauben und energetische Ertüchtigungen, die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild haben wie z.B. die Dämmung von Fassade und Dach, das Aufbringen von Solar-und/oder Photovoltaikanlagen. Die Herausnahme von historischen Fußböden, der Austausch von Türen, Treppen usw. wäre, wenn das Gebäude den Status Kulturdenkmal/Einzeldenkmal hat, ebenfalls abzustimmen.

 

Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden gilt der Grundsatz

„Erhalt geht vor Erneuerung“. Ziel ist es, soweit möglich historische Baustoffe und Bauteile zu erhalten und zu reparieren. Dies gilt für Fachwerkhölzer ebenso wie z.B. auch für historische Fenster, Türen, Bodenbeläge, Treppen und Wandverkleidungen.

Ist dies nicht möglich, ist es das Ziel der Denkmalpflege, das historische Aussehen des Denkmals mit Materialen die es zur Bauzeit des Hauses gab, möglichst Original getreu wiederherzustellen. Fenster sind daher meist als Holzfenster auszuführen, Dächer mit Tonziegel, z.B. Biberschwanz einzudecken.

 

Bei einer Fachwerkreparatur sollte mit zweitverwendetem Holz gearbeitet werden, Gefache mit Lehmsteinen oder speziellen Ziegelsteinen geschlossen werden. Putze und Farben sollten mineralisch sein. Bei Holzanstrichen sollten Leinölfarben verwendet werden.

Die Verwendung von historischen Baumaterialien wie Holz, Lehm und mineralischem Putz führt zu einem „gutmütigen“ diffussionsoffenen, im besten Fall sogar kapillaren Wandaufbau und dient einer optimalen Bauphysik.

 

Genehmigungsverfahren / Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Dieser Antrag wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises gestellt. Den entsprechenden Antragvordruck finden Sie auf der Internetseite des Main-Taunus-Kreises unter: www.mtk.org

Unser Service Formulare Buchstabe D

https://www.mtk.org/Formulare-A-Z-4493.htm?alpha=D

 

Zur Bearbeitung des Antrages sind neben dem Antragsvordruck, die auf Seite 2 genannten Anlagen nötig. Die Unterlagen sind in Papierform, 4-fach, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Untere Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreis

Tel: 06192 2010

Email:

 

Hinweis: Den erforderlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie z.B. bei der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation:

https://hvbg.hessen.de/geoinformation/liegenschaftskataster/ausgaben-aus-dem-liegenschaftskataster

 

oder über ein Vermessungsbüro.

 

Wie gehe ich am besten vor?

Zunächst sollte der Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgenommen werden. Diese berät Sie gerne zum Umgang und zu Verfahrensweisen.

 

Handelt es sich um umfangreichere Sanierungen wenden Sie sich an einen in der Denkmalpflege erfahrenen Fachmann/-frau z.B. Architekten / Architektin, Handwerksfirma. Dies ist von großer Wichtigkeit. In anderen Bereichen wendet man sich auch an einen Fachmann/Spezialisten, so sollte diese auch bei der Auswahl eines Architekten und Handwerkern am Denkmal sein. Eine gute fachkundige Begleitung des Vorhabens spart Kosten und Zeit.

 

Weiterführende Informationen zu Wissenswertem rund ums Denkmal: